Urkunden aus Russland - Übersetzungen - Beglaubigungen - Legalisierungen - Apostille 

Sie benötigen russische Dokumente? Wir können Ihnen unter anderem bei folgenden Dokumenten weiterhelfen:

  • Bescheinigung über Steuerschulden (Справка о налоговой задолженности)
  • Geburtsurkunde (Свидетельство о рождении)
  • Heiratsurkunde (свидетельство о браке)
  • Andere Urkunden und Bescheinigungen von russischen Behörden und Gerichten
  • Apostille auf russischen Urkunden
Russische Bücher

Beglaubigung und Übersetzung von Urkunden für Russland – russisches Recht

Das russische sowie das internationale Recht sieht vor, dass jedes ausländische Dokument eine Apostille benötigt, ins Russische übersetzt werden muss und durch die Beglaubigung eines russischen Notars legitimiert werden muss. 
Wichtig ist, dass eine einfache Übersetzung, z. B. eines Lektors in Deutschland nicht ausreicht. Jedes relevante Dokument, wie beispielsweise ein Auszug aus dem russischen Handelsregister muss final im russischen Konsulat in Deutschland überprüft u. beglaubigt werden. 

Wenn das Ihnen etwas zu aufwendig ist, haben Sie auch die Möglichkeit, unserer Kanzlei ein deutsches Dokument mit Apostille zu schicken. Wir kümmern uns dann um die restlichen Aufgaben – kostengünstig, unkompliziert & schnell.

Gerne beraten wir Sie bezüglich allen anstehenden Fragen bezüglich Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisierungen deutscher, österreichischer und schweizerischen Urkunden für Russland. Außerdem übernehmen wir für Sie Übersetzungen von Deutsch auf Russisch mit notarieller Beurkundung für die Gültigkeit in der Russischen Föderation; zum Beispiel für die Gründung Ihrer GmbH in Russland.

Dokumente mit Apostille

Nein. Eine Urkunde, die in Deutschland übersetzt wurde, kann nur in einem russischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden. 

 

Russland, Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Mitunterzeichner des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer offizieller Urkunden von der Legalisation.

Damit kann jede öffentliche Urkunde mit Apostille aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in der Russischen Föderation als gültig angesehen werden. Dafür ist jedoch stets eine Übersetzung der Urkunde sowie der Apostille zwingend notwendig.

Für unsere Mandanten schaffen wir die Vollmachten und sorgen für eine ordnungsgemäße Beglaubigung & Übersetzung für Russland.

Ihr Russischer Anwalt als Ansprechpartner:​

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