Unternehmen in Russland gründen – Investieren in Russland – Russisches Recht

Russland ist eine Nation, die gerade für externe Unternehmer & Investoren wirtschaftlich sehr viel Potenzial bietet. Nichtsdestotrotz gestaltet sich die eigene Präsenz in Russland aufgrund der Sprachbarriere und wegen bürokratischer Vorgänge meist schwieriger als zunächst gedacht.
Genau deshalb ist es wichtig, dass man in diesem Fall einen russischen Anwalt an seiner Seite hat, um solchen Problemstellungen entgegenzuwirken.

Für den Aufbau von einem Unternehmen in Russland, bzw. eines Standorts in Russland kann eine Repräsentanz vor Ort der erste Schritt sein. Dafür ist mitunter eine Akkreditierung bei der zuständigen Behörde notwendig. Nach besagter Akkreditierung kann die Repräsentanz Räume anmieten, ein Konto bei einer russischen Bank eröffnen oder Mitarbeiter einstellen und somit die ersten Schritte für eine eigene russische Gesellschaft setzen. 

Die Akkreditierung (die Voraussetzung für den Standortaufbau in Russland und zum Investieren in Russland) erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand. Dafür sind verschiedene Dokumente notwendig – unter anderem die Satzung der ausländischen Gesellschaft, ein Empfehlungsschreiben der Hausbank, das die Zahlungsfähigkeit bescheinigt sowie eine Vollmacht für den Leiter der Repräsentanz vorzulegen. Diese sind notariell beglaubigt ins Russische zu übersetzen. Darüber hinaus werden auch noch Empfehlungen von mindestens zwei russischen Geschäftspartnern des ausländischen Unternehmens benötigt. Ausländische Arbeitskräfte für eine Firma in Russland müssen ebenfalls registriert werden, wobei in der Regel maximal fünf ausländische Mitarbeiter und deren Angehörige zugelassen sind. 
Damit der eben angedeutete bürokratische Aufwand nicht ausufert, wird ein Anwalt für russisches Gesellschaftsrecht unausweichlich.
Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang und unterstützen Sie nicht lediglich im Prozess, sondern tragen zur Beschleunigung und zum finalen Erfolg Ihres Vorhabens in Russland bei.

Erfolgreich in Russland investieren

Wie man sieht, ist das russische Gesellschaftsrecht (aus bürokratischer Sicht) mit dem deutschen Recht vergleichbar. Dennoch bietet das russische Gesellschaftsrecht zahlreiche Vorteile, so können russische Gesellschaften z. B. im ganzen Land frei agieren. Russisches Gesellschaftsrecht ermöglicht es daher Ausländern relativ leicht, ein Unternehmen in Russland zu gründen. Und damit Sie diese Vorteile auch so schnell wie möglich voll ausschöpfen können, ist es sehr ratsam sich bei der Initiierung Ihrer russischen Unternehmenspräsenz professionelle Unterstützung zu suchen. Als Kanzlei für russisches Gesellschaftsrecht helfen wir Ihnen gerne weiter.

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