Firmengründung in Russland – Russisches Gesellschaftsrecht – Russische GmbH
Gründung eines Standorts oder Firmensitzes in Russland, Personalrekrutierung, Anmietung von Geschäftsräumen nach russischen Rechtsvorschriften – all das führt zu zahlreichen Problemen, die gelöst werden müssen.
Obwohl politische Spannungen präsent sind, bietet der riesige Markt in Russland große Zukunftschancen. Dabei ist für eine wirtschaftliche Tätigkeit in der Russischen Föderation oder mit russischen Unternehmen kein Standort vor Ort vonnöten. Importieren oder exportieren ist auch möglich, ohne sich ständig in Russland aufzuhalten. Ein Standortaufbau bzw. eine Firmengründung erfordert allerdings ein gewisses juristisches Fachwissen – dann steht dem Investieren und dem Gründen in Russland nichts mehr im Wege.
Gründung einer Gesellschaft in der Russischen Föderation – russisches Recht
Wer in Russland eine Gesellschaft neu gründet, muss im Vorfeld die verschiedenen juristischen Personen kennen. Denn das russische Gesellschaftsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, eine Gesellschaft zu gründen. Wirklich interessant sind aber nur Gesellschaftsformen, in denen der Eigentümer nicht persönlich haftet, also Kapitalgesellschaften wie die russische GmbH oder eine Aktiengesellschaft. Hierfür ist die Kooperation mit einem Rechtsanwalt unumgänglich, denn nur ein spezialisierter Anwalt für russisches Gesellschaftsrecht ist imstande alle notwendigen Unterlagen und Startbedingungen zu schaffen, damit eine Gesellschaftsgründung nicht zum eigenen Untergang führt. Hat dann alles wie geplant funktioniert, steht dem Investieren sowie unternehmerischen Erfolgen in Russland nichts mehr im Wege.
Die russische GmbH – Die beste Form für Firmengründung
Bei der Gründung einer GmbH ist das russische Gesellschaftsrecht mit dem Europäischen vergleichbar. Nichtsdestotrotz sind gerade bei der Gründung einer Gesellschaft in Russland einige wichtige Parameter zu beachten, bei denen im Endeffekt ein spezialisierter Anwalt sehr empfehlenswert ist. Bezüglich einer russischen GmbH (O.O.O.) gilt Folgendes:
- Die russische GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden.
- Für das Investieren in Russland ist die russische GmbH die ideale Form für eine russische Gesellschaft.
- Russisches Gesellschaftsrecht beinhaltet für die Firmengründung allerdings einige Besonderheiten, die bei der Firmengründung in Russland zu beachten sind, um das Investieren und den Standortaufbau erfolgreich zu gestalten.
- Der oder die Gründer müssen ein Mindestgrundkapital in Höhe von 10.000 Rubel in bar oder in Form von anderen Werten einbringen.
- Russisches Gesellschaftsrecht verlangt bei der Gründung für eine russische Gesellschaft in Form einer GmbH ebenso wie das europäische, dass zumindest die Hälfte des Grundkapitals sofort eingebracht werden muss.
- Um eine Gesellschaft zu gründen, bedarf es dann auch einer Gründungsversammlung, im Rahmen derer die Satzungen beschlossen werden.
- Das Protokoll der Gründungsversammlung für eine russische GmbH ist allerdings – so sieht es russisches Gesellschaftsrecht vor – kein Gründungsdokument.
Russisches Gesellschaftsrecht sieht für den Gründungsprozess einer russischen Gesellschaft das sogenannte „Ein-Fenster-Prinzip“ vor. Wer eine Gesellschaft in Russland gründen will, muss nicht mehrere Ämter und unterschiedlichste Stellen aufsuchen, sondern kann mit allen benötigten Unterlagen für die neue Gesellschaft schnell starten.
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