Russisches Urheberrecht – Abmahnung, Unterlassungsklage in Russland – russisches Recht
Russisches Urheberrecht schützt Ihre Urheberrechte wie auch das Deutsche Urheberrecht – sei es Ihr Bild, Foto oder Ihr Beitrag im Internet.
Die rechtmäßigen Besitzer von Objekten des geistigen Eigentums, unter anderem im Internet (Bilder, Fotos usw.), sollten stets ein Auge darauf haben, wie und wo ihre Objekte genutzt werden.
Um Ihnen in diesem Teilaspekt des russischen Rechts weiterhelfen zu können,
bieten wir folgende Dienste im Zusammenhang mit russischem Urheberrecht und unserer Rechtsberatung an:
- Abmahnung – außergerichtliche Forderung von Ansprüchen
- Unterlassungsanspruch – Forderung, dass der Verletzende eines Urheberrechts sein Verhalten künftig unterlassen muss
- Beseitigungsanspruch – Recht des Urhebers, einen bestimmten
rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, z. B. Löschung von veröffentlichten
Bildern im Internet - Vernichtungsansprüche
- Schadenersatzansprüche – Geldstrafen für Urheberrechtsverletzungen
- Herausgabeansprüche – Forderungen von unrechtmäßig Erlangten
Russisches Urheberrecht kann oftmals sehr komplexe Fälle hervorrufen. Daher ist eine Abmahnung oft eine gute Alternative, ein Problem außergerichtlich zu lösen. Sofern keine Einigung im Abmahnverfahren erzielt wird, wird die Erhebung einer Klage eingesetzt – auch hierbei helfen wir Ihnen. Das machen wir, indem wir Ihnen russischsprachige Rechtsanwälte zur Verfügung stellen und Sie vor jeder russischen Instanz vertreten.
Dazu erfahren Sie mehr unter: Klagen in Russland
Ihr Russischer Anwalt als Ansprechpartner:
Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen, wir helfen Ihnen gerne weiter und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.