Russisches Prozessrecht – Klagen in Russland – Russischer Anwalt
Verklagen in Russland? Schuldet Ihnen jemand in Russland Geld?
Wurde Ihr Recht in Russland oder von jemandem aus Russland verletzt?
Wollen Sie Ihre Ansprüche in Russland durchsetzen?
Die Rechtskanzlei Dorochov unterstützt Sie und im russischen Prozessrecht.
Unsere Beratungen umfassen sowohl das russische als auch das internationale Prozessrecht. Wir vertreten Sie vor Gericht in Russland – sei es ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht in Russland.
Diese Dienstleistungen bieten wir bezüglich Klagen in Russland an:
- Vorgerichtliches Schlichtungsverfahren
- Überprüfung der Solvenz der Gegenpartei
- Prozessführung vor dem internationalen Schiedsgericht Russlands bei der Industrie- und Handelskammer Russlands in Moskau
- Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht Russlands
- Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht
- Gerichtsverfahren vor einem russischen Gericht
- Mahnverfahren
- erste Instanz
- Berufung
- Revision
Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Außerdem muss der Bevollmächtigte eine für Russland gültige Vollmacht nachweisen. Es kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) seine Vertreter eine Mahnung aus Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden und in demselben Schreiben versichern, dass sie bevollmächtigt sind (Praxiserfahrung). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich.
Wenn Sie mit Ihrem deutschen Urteil zur Vollstreckung nach Russland kommen wollen, müssen Sie die russischen und internationalen Vorschriften ganz genau beachten, sonst könnte es alles um sonst werden.
Nicht vergessen: Was in Deutschland gilt, muss nicht in Russland vor einem russischen Gericht auch gelten.
Nein. Es geht auch dann nicht, wenn Ihr Schuldner das Vermögen in Deutschland hat, aber sein Wohnsitz in Russland ist. Die internationalen Rechtsvorschriften, die im deutschen Mahnverfahren für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland anwendbar sind, finden für Russland keine Anwendung.
Die Forderung muss nun durch Klagen in Russland oder in Deutschland durchgesetzt werden.
Ja, die russischen Prozessordnungen sehen auch eine solche Möglichkeit vor. Z. B. vor den Wirtschaftsgerichten Russlands kann ein Gläubiger, auch ein Ausländer aus dem Ausland, einen Mahnbescheid gegen eine juristische Person oder gegen einen Unternehmer als Schuldner beantragen.
Die Voraussetzungen für den Antrag sind im Prinzip dieselben wie in Deutschland. Es muss also eine unbestrittene Geldforderung vorliegen und der Schuldner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Russland haben. Allerdings ist die Höhe der Forderung auf 400 000 Rubel begrenzt.
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